Artikel 18 Der internationale Recherchenbericht
Der internationale Recherchenbericht wird innerhalb der vorgeschriebenen Frist und in der vorgeschriebenen Form erstellt von der Internationalen Recherchenbehörde. Sobald der internationale Recherchenbericht erstellt wurde, wird er dem Anmelder und dem Internationalen Büro übermittelt.
Artikel 18 PCT
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